Sachkundelehrgänge
Rechtliche Hinweise
Die zwei wichtigsten Rechtsgrundlagen für Sportschützen sind das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in der jeweiligen gültigen Fassung.
Der Gesetzgeber knüpft an den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen einige strenge Voraussetzungen. Das ist richtig und wichtig.
Eine wichtige Voraussetzung ist das Erlernen des Umgangs mit Schusswaffen und die hierbei zu beachtenden rechtlichen Vorschriften. Diese werden beim SSK 12 in zwei Lehrgängen vermittelt, dem Sachkundelehrgang und dem Lehrgang zur Qualifizierung zur Standaufsicht.
Der SSK 12 hält sich hierbei streng an die rechtlichen Vorgaben und die Richtlinien des DSB (diese sind Teil des Anerkennungsverfahrens als Sportschützenverband) was z. B. die zu vermittelnden Inhalte, Lehrgangsdauer, Unterrichtsräume, Unterrichtsmaterial, Qualifikation der Ausbilder und Ablauf der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung betrifft. Eine verwaltungsgerichtliche Prüfung ist somit jederzeit möglich.
Rechtsgrundlagen:
- 7 WaffG
- § 1 bis 3 WaffV
- Konkretisierung Sachkunde: § 3(1) Nr. 2c AWaffV
- Konkretisierung Qualifizierung zur Standaufsicht: § 10(6) AWaffV
- Richtlinienkompetenz des DSB
Einladung zur Sachkunde
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schützen,
unten können sie die aktuelle Einladung und Anmeldung zum nächsten Sachkundelehrgang finden.
Der SKL im Mai 2025 ist mit 20 Teilnehmern ausgebucht.
Nachfolgende Anmeldungen werden auf die Reservierungsliste für Oktober 2025 geschoben.
KSM 05.04.2025
Anmeldung
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:
Sportschützenkreis Karlsruhe e.V.
z. Hd. Herrn Heiko Helffenstein
Rheinstraße 51a
76467 Bietigheim
oder per Fax an:
(0 72 45) 91 66 738